Notar in Heinsberg-Randerath
Notar in Heinsberg
Dr. Manfred Schaal führt das Amt des Notars mit Amtssitz in Heinsberg-Randerath. Der Notar beurkundet Rechtsgeschäfte, beglaubigt Unterschriften und Abschriften und betreut die Beteiligten unparteiisch: bei Immobiliengeschäften, im Erbrecht, im Unternehmensrecht und in der Vorsorge.
- Amtssitz
- Feldstraße 33a, 52525 Heinsberg-Randerath
- Telefon
- 02453 381 978 0
- Termine
- Nach Vereinbarung, auch außerhalb der Bürozeiten
Das Amt
Ein öffentliches Amt
Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Er ist allen Beteiligten eines Rechtsgeschäfts gleichermaßen verpflichtet, zur Unparteilichkeit und zur Verschwiegenheit. Was der Notar tut, ist gesetzlich bestimmt.
Dr. Manfred Schaal hat das Amt des Notars in Randerath im Oktober 2010 übernommen. Seit Oktober 2015 hat der Notar seinen Sitz im vollständig neu gestalteten ehemaligen Pfarrhaus an der Feldstraße. Der Zugang ist barrierefrei.
- Beurkundung
- Der Notar errichtet öffentliche Urkunden über Rechtsgeschäfte und Erklärungen: Kaufverträge, Testamente, Vollmachten, Gesellschaftsverträge. Vor jeder Beurkundung stehen die Prüfung des Sachverhalts und die Belehrung über die rechtliche Tragweite.
- Beglaubigung
- Der Notar bestätigt die Echtheit von Unterschriften und die Übereinstimmung von Abschriften mit dem Original, etwa für das Grundbuch, das Handelsregister oder ausländische Stellen.
- Unparteiische Betreuung
- Der Notar berät alle Beteiligten gleichermaßen, klärt über die Folgen eines Geschäfts auf und bringt den Willen der Beteiligten in eine rechtlich tragfähige Form.
Sachgebiete
Sachgebiete des Notars
Der Notar nimmt Beurkundungen und Beglaubigungen in allen Bereichen der notariellen Tätigkeit vor. Vier Sachgebiete machen den größten Teil der Arbeit aus.
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Immobilien
Unter anderem Kaufvertrag, Übertragung, Grundschuld, Erbbaurecht, Teilungserklärung
Der Kauf und die Übertragung von Grundbesitz bedürfen der notariellen Beurkundung. Der Notar erstellt den Vertragsentwurf, erläutert ihn allen Beteiligten und begleitet den Vollzug bis zur Eintragung im Grundbuch, einschließlich der Bestellung von Grundschulden zur Finanzierung.
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Erbrecht
Unter anderem Testament, Erbvertrag, Erbschein, Erbausschlagung, Nachlassauseinandersetzung
Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag regelt den Nachlass in öffentlicher Urkunde. Der Notar berät zur gesetzlichen und zur gewillkürten Erbfolge, beurkundet letztwillige Verfügungen und nimmt Erbscheinsanträge und Erbausschlagungen auf.
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Unternehmensrecht
Unter anderem GmbH-Gründung, Satzungsänderung, Anteilsübertragung, Handelsregister
Die Gründung einer GmbH, Änderungen des Gesellschaftsvertrags und die Übertragung von Geschäftsanteilen werden notariell beurkundet. Anmeldungen zum Handelsregister werden beglaubigt und elektronisch eingereicht.
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Vorsorge
Unter anderem Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
Eine Vorsorgevollmacht bestimmt, wer handeln darf, wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann. Der Notar beurkundet Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen und meldet sie auf Wunsch zum Zentralen Vorsorgeregister an.
Darüber hinaus gehören unter anderem Eheverträge und weitere Angelegenheiten des Familienrechts sowie das Vereinsrecht zu den Aufgaben des Notars.
Für ein Anliegen aus diesen Gebieten kann ein Termin angefragt werden.
Ablauf
Der Weg zur Urkunde
Von der ersten Nachricht bis zum Vollzug folgt eine Beurkundung einem festen, gesetzlich geordneten Ablauf.
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Kontakt
Sie schildern Ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail oder über das Formular auf dieser Seite. Das Büro klärt, welche Angaben und Unterlagen benötigt werden, und stimmt einen Termin ab.
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Entwurf
Der Notar erstellt den Entwurf der Urkunde. Die Beteiligten erhalten ihn vorab zur Prüfung; bei Grundstücksverträgen mit Verbrauchern sieht das Gesetz hierfür in der Regel eine Frist von zwei Wochen vor.
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Beurkundung
Im Termin verliest der Notar die Urkunde, erläutert ihre rechtliche Tragweite und beantwortet Fragen. Erst danach wird unterschrieben.
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Vollzug
Der Notar holt erforderliche Genehmigungen ein, veranlasst die Eintragungen im Grundbuch oder im Handelsregister und unterrichtet die Beteiligten über den Abschluss.
Termin
Termin anfragen
Schildern Sie Ihr Anliegen in wenigen Sätzen. Das Büro meldet sich zur Abstimmung eines Termins.
- Telefon
- 02453 381 978 0
- Fax
- 02453 381 978 19
- info@notar-schaal.de
- Anschrift
- Feldstraße 33a, 52525 Heinsberg-Randerath
Dieses Formular dient der Terminanfrage. Eine rechtliche Prüfung oder Auskunft erfolgt nicht über das Formular, sondern im Gespräch.

Amtssitz
Das Haus an der Feldstraße
Der Notar hat seinen Sitz im ehemaligen Pfarrhaus in Heinsberg-Randerath.
Notar Dr. Manfred Schaal, Feldstraße 33a, 52525 Heinsberg-Randerath
Öffnungszeiten
- Mo, Di, Do, Fr
- 08:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
- Mi
- 08:00 bis 14:00 Uhr
Telefonzeiten
- Mo, Di, Do, Fr
- 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
- Mi
- 09:00 bis 12:00 Uhr
- Termine sind nach Vereinbarung auch außerhalb der Bürozeiten möglich.
- Kostenlose Parkplätze stehen auf dem Kirchenvorplatz zur Verfügung.
- Unmittelbar vor dem Gebäude befinden sich barrierefreie Parkplätze; der Zugang zum Haus ist barrierefrei.
Fragen
Häufige Fragen
Was Beteiligte vor einem Termin am häufigsten wissen möchten.
Bestimmte Rechtsgeschäfte sind nur mit notarieller Beurkundung wirksam: unter anderem der Kauf und die Übertragung von Grundstücken, die Gründung einer GmbH, der Erbvertrag und der Ehevertrag. In anderen Fällen ist die notarielle Form freiwillig; die öffentliche Urkunde hat eine besondere Beweiskraft.
Die Kosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Sie richten sich nach dem Geschäftswert und sind bei jedem Notar in Deutschland gleich hoch. Das Büro nennt auf Anfrage die für ein Geschäft anfallenden Gebühren.
Telefonisch zu den Telefonzeiten, per E-Mail oder über das Formular auf dieser Seite. Termine sind nach Vereinbarung auch außerhalb der allgemeinen Bürozeiten möglich.
Ein gültiges Ausweisdokument, in vielen Fällen die steuerliche Identifikationsnummer sowie die Unterlagen, die das Büro bei der Terminvereinbarung nennt: etwa einen Grundbuchauszug, einen Gesellschaftsvertrag oder vorhandene Verfügungen.
Nein. Der Notar ist kraft Gesetzes zur Unparteilichkeit verpflichtet und betreut alle Beteiligten eines Geschäfts gleichermaßen. Für die einseitige Interessenvertretung ist die Rechtsanwaltschaft zuständig.
Beurkundungen finden in deutscher Sprache statt. Wer die Sprache nicht ausreichend beherrscht, kann eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher hinzuziehen; das Beurkundungsgesetz sieht dieses Verfahren ausdrücklich vor. Bitte sprechen Sie dies bei der Terminvereinbarung an.