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Landeswappen Nordrhein-Westfalen über dem Schriftzug Dr. Manfred Schaal, Notar

Notar in Heinsberg-Randerath

Notar in Heinsberg

Dr. Manfred Schaal führt das Amt des Notars mit Amtssitz in Heinsberg-Randerath. Der Notar beurkundet Rechtsgeschäfte, beglaubigt Unterschriften und Abschriften und betreut die Beteiligten unparteiisch: bei Immobiliengeschäften, im Erbrecht, im Unternehmensrecht und in der Vorsorge.

Amtssitz
Feldstraße 33a, 52525 Heinsberg-Randerath
Telefon
02453 381 978 0
Termine
Nach Vereinbarung, auch außerhalb der Bürozeiten

Das Amt

Ein öffentliches Amt

Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Er ist allen Beteiligten eines Rechtsgeschäfts gleichermaßen verpflichtet, zur Unparteilichkeit und zur Verschwiegenheit. Was der Notar tut, ist gesetzlich bestimmt.

Dr. Manfred Schaal hat das Amt des Notars in Randerath im Oktober 2010 übernommen. Seit Oktober 2015 hat der Notar seinen Sitz im vollständig neu gestalteten ehemaligen Pfarrhaus an der Feldstraße. Der Zugang ist barrierefrei.

Beurkundung
Der Notar errichtet öffentliche Urkunden über Rechtsgeschäfte und Erklärungen: Kaufverträge, Testamente, Vollmachten, Gesellschaftsverträge. Vor jeder Beurkundung stehen die Prüfung des Sachverhalts und die Belehrung über die rechtliche Tragweite.
Beglaubigung
Der Notar bestätigt die Echtheit von Unterschriften und die Übereinstimmung von Abschriften mit dem Original, etwa für das Grundbuch, das Handelsregister oder ausländische Stellen.
Unparteiische Betreuung
Der Notar berät alle Beteiligten gleichermaßen, klärt über die Folgen eines Geschäfts auf und bringt den Willen der Beteiligten in eine rechtlich tragfähige Form.

Sachgebiete

Sachgebiete des Notars

Der Notar nimmt Beurkundungen und Beglaubigungen in allen Bereichen der notariellen Tätigkeit vor. Vier Sachgebiete machen den größten Teil der Arbeit aus.

  1. Immobilien

    Unter anderem Kaufvertrag, Übertragung, Grundschuld, Erbbaurecht, Teilungserklärung

    Der Kauf und die Übertragung von Grundbesitz bedürfen der notariellen Beurkundung. Der Notar erstellt den Vertragsentwurf, erläutert ihn allen Beteiligten und begleitet den Vollzug bis zur Eintragung im Grundbuch, einschließlich der Bestellung von Grundschulden zur Finanzierung.

  2. Erbrecht

    Unter anderem Testament, Erbvertrag, Erbschein, Erbausschlagung, Nachlassauseinandersetzung

    Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag regelt den Nachlass in öffentlicher Urkunde. Der Notar berät zur gesetzlichen und zur gewillkürten Erbfolge, beurkundet letztwillige Verfügungen und nimmt Erbscheinsanträge und Erbausschlagungen auf.

  3. Unternehmensrecht

    Unter anderem GmbH-Gründung, Satzungsänderung, Anteilsübertragung, Handelsregister

    Die Gründung einer GmbH, Änderungen des Gesellschaftsvertrags und die Übertragung von Geschäftsanteilen werden notariell beurkundet. Anmeldungen zum Handelsregister werden beglaubigt und elektronisch eingereicht.

  4. Vorsorge

    Unter anderem Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

    Eine Vorsorgevollmacht bestimmt, wer handeln darf, wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann. Der Notar beurkundet Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen und meldet sie auf Wunsch zum Zentralen Vorsorgeregister an.

Darüber hinaus gehören unter anderem Eheverträge und weitere Angelegenheiten des Familienrechts sowie das Vereinsrecht zu den Aufgaben des Notars.

Für ein Anliegen aus diesen Gebieten kann ein Termin angefragt werden.

Ablauf

Der Weg zur Urkunde

Von der ersten Nachricht bis zum Vollzug folgt eine Beurkundung einem festen, gesetzlich geordneten Ablauf.

Der erste Schritt ist eine kurze Nachricht oder ein Anruf.

  1. Kontakt

    Sie schildern Ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail oder über das Formular auf dieser Seite. Das Büro klärt, welche Angaben und Unterlagen benötigt werden, und stimmt einen Termin ab.

  2. Entwurf

    Der Notar erstellt den Entwurf der Urkunde. Die Beteiligten erhalten ihn vorab zur Prüfung; bei Grundstücksverträgen mit Verbrauchern sieht das Gesetz hierfür in der Regel eine Frist von zwei Wochen vor.

  3. Beurkundung

    Im Termin verliest der Notar die Urkunde, erläutert ihre rechtliche Tragweite und beantwortet Fragen. Erst danach wird unterschrieben.

  4. Vollzug

    Der Notar holt erforderliche Genehmigungen ein, veranlasst die Eintragungen im Grundbuch oder im Handelsregister und unterrichtet die Beteiligten über den Abschluss.

Termin

Termin anfragen

Schildern Sie Ihr Anliegen in wenigen Sätzen. Das Büro meldet sich zur Abstimmung eines Termins.

Telefon
02453 381 978 0
Fax
02453 381 978 19
Anschrift
Feldstraße 33a, 52525 Heinsberg-Randerath

Dieses Formular dient der Terminanfrage. Eine rechtliche Prüfung oder Auskunft erfolgt nicht über das Formular, sondern im Gespräch.

Felder mit dem Hinweis „erforderlich“ werden für die Beantwortung benötigt.

Das Gebäude des Notars Schaal in Heinsberg-Randerath am Abend
Das ehemalige Pfarrhaus in Randerath, seit Oktober 2015 Sitz des Notars.

Amtssitz

Das Haus an der Feldstraße

Der Notar hat seinen Sitz im ehemaligen Pfarrhaus in Heinsberg-Randerath.

Notar Dr. Manfred Schaal, Feldstraße 33a, 52525 Heinsberg-Randerath

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do, Fr
08:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Mi
08:00 bis 14:00 Uhr

Telefonzeiten

Mo, Di, Do, Fr
09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Mi
09:00 bis 12:00 Uhr
  • Termine sind nach Vereinbarung auch außerhalb der Bürozeiten möglich.
  • Kostenlose Parkplätze stehen auf dem Kirchenvorplatz zur Verfügung.
  • Unmittelbar vor dem Gebäude befinden sich barrierefreie Parkplätze; der Zugang zum Haus ist barrierefrei.

Fragen

Häufige Fragen

Was Beteiligte vor einem Termin am häufigsten wissen möchten.

Termin Anrufen

Impressum

Angaben gemäß § 5 DDG

Notar Dr. Manfred Schaal

Feldstraße 33a, 52525 Heinsberg-Randerath

Deutschland

Kontakt

Telefon: 02453 381 978 0

Fax: 02453 381 978 19

E-Mail: info@notar-schaal.de

Web: https://www.notar-schaal.de

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a UStG: DE273454081

Berufsbezeichnung

Der Diensteanbieter führt die gesetzliche Berufsbezeichnung Notar. Verliehen wurde die Berufsbezeichnung in der Bundesrepublik Deutschland vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Aufsichtsbehörde

Präsident des Landgerichts Aachen

Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen

www.lg-aachen.nrw.de

Kammer

Der Diensteanbieter gehört folgender Kammer an:

Rheinische Notarkammer

Burgmauer 53, 50667 Köln

www.rhnotk.de

Berufsrechtliche Regelungen

Für Notare gelten insbesondere die Bundesnotarordnung (BNotO), das Beurkundungsgesetz (BeurkG), die Richtlinien der Notarkammern, das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) sowie die Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot).

Diese Regelungen können auf der Website der Bundesnotarkammer eingesehen werden: www.bnotk.de

Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV

Dr. Manfred Schaal, Feldstraße 33a, 52525 Heinsberg-Randerath

Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit.

Der Diensteanbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Urheberrecht

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Verantwortlicher

Notar Dr. Manfred Schaal, Feldstraße 33a, 52525 Heinsberg-Randerath. Telefon: 02453 381 978 0. E-Mail: info@notar-schaal.de.

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Die Anfrage wird gelöscht, sobald sie abschließend bearbeitet ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.

Verschwiegenheit

Der Notar und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht nach § 18 BNotO. Sie erstreckt sich auf alle Angaben, die dem Notar im Zusammenhang mit einer Amtstätigkeit bekannt werden.

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